Die E-Zigaretten – Alles nur Fragezeichen?

Die elektrische Zigarette erfreut sich in letzter großer Beliebtheit – nach Unterschiedlichen Angaben gibt es allein in Deutschland zwischenzeitlich zwischen 1,2 und 2 Millionen E-Raucher. Weil die Regierung sie als Arzneimittel eingestuft hat, dürfen sie aber unter Umständen nicht einfach verkauft werden. Der Zoll hat deswegen schon über 45 000 Fläschchen mit dem flüssigen Liquid beschlagnahmt. Sobald diese Nikotin enthalten müssen sie laut Arzneimittelgesetz zugelassen werden und Verkauf und Handel der Qualm- & Dampf-Lieferanten ist bis dahin verboten. Die Gesundheitsministerin von NRW Barbara Steffens hatte bereits Ende 2011 betont, dass keines der derzeit geschätzt mehreren hundert Liquid-Produkte zugelassen sei, der Vertrieb damit illegal.

Der Konsum ist derweilen lang nicht so eindeutig geregelt. Alle Gesetze in den Bundesländern zum Nichtraucherschutz (negativ oft als Rauchverbote bezeichnet) sind auf den Konsum von Tabak ausgerichtet, also das Abbrennen von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak. Die kleinen E-Zigaretten-Geräte arbeiten über einen batteriebetriebenen Vernebler oder Verdampfer und benötigen keine Verbrennung und keinen Tabak.

Wenn man dem Sprecher des Forums rauchfrei, Johannes Spatz, glaubt, ist es trotzallem ein „risikobehaftetes Produkt“ – nicht zuletzt könne hochkonzentriertes Liquid, sozusagen flüssiges Nikotin in den Mund gelangen und verschluckt werden. Davor warnen auch die Hersteller der Verdampfungsgeräte. Die Bundesregierung warnt ebenfalls: „Die Bundesregierung nimmt eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch die seit einigen Jahren auf dem Markt befindlichen E-Zigaretten sehr ernst.“ Der eingeatmete Nebel bestehe zu etwa 90 Prozent aus Propylenglykol, das „akute Reizungen der oberen Atemwege und Augen“ auslösen könne sowie „Beeinträchtigungen der Atemfunktion.“ „Nebenwirkungen wie Verengung der Atemwege konnten in einer aktuellen Studie bei E-Zigarettenrauchern bereits nach fünf Minuten nachgewiesen werden“, belastbare Studien zu Langzeitfolgen des E-Rauchens gibt es bislang aber nicht. Vor allem für Jugendliche sei die E-Zigarette, wie ihr konventioneller Vorgänger, ein Einstiegsprodukt.

Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12292710/62249/Die-Zahl-der-Tabakkonsumenten-geht-zurueck-aber-die.html, http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article13895751/Fahnder-ziehen-E-Zigaretten-Liquid-aus-dem-Verkehr.html

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Update 28. März 2012

Im Streit ob die E-Rauchmittel nun Arznei oder Genuß sind, streiten sich nicht nur die Geister – für Unternehmen geht es viel Geld, sie gehen deshalb u. a. in Münster vor Gericht. Vor dem Oberverwaltungsgericht ist ein Verfahren anhängig, das in erster Instanz zugunsten des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium entschieden worden war. Immer noch fordert der Hersteller den freien Verkauf seiner Produkte, nikotinhaltige E-Zigaretten, die das Ministerium zu Medizinprodukten erklärt und damit apothekenpflichtig macht.