Sind Liquids für E-Zigaretten Medizin?

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Vor dem Landgericht Frankfurt wird in einem Pilotverfahren verhandelt, ob es sich bei Nikotin haltigen Flüssigkeiten zur Verdampfung in E-Zigaretten, sogenannten Liquids, um Arzneimittel handelt. Sollte das Gericht dieser Einschätzung folgen dürften die Substanzen erst nach einer entsprechenden Prüfung und nur noch in Apotheken verkauft werden.

Das Verfahren richtet sich gegen einen Geschäftsmann der diese bislang weitgehend unerforschten Flüssigkeiten importierte und weiterverkaufte. Der von der Staatsanwalt beschuldigte räumte ein mit den Liquids gehandelt zu haben – gleichzeitig weist er darauf hin dass davon ausgegangen sei, nichts illegales zu tun. Die Rechtslage ist in Deutschland unklar, es gibt zwar verschiedene Gerichtsurteile, eine abschließende Beurteilung über die Verdampfer und deren Nachfüllungen steht aber aus.