BE wird zu BE-NO-MORE

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Endlich hat eine Institution durchgegriffen und die auch in unseren Augen jugendgefährdende Tabakwerbung von Philipp Morris für Marlboro deutschlandweit verbieten lassen. Das Landratsamt München schreibt auf seiner Seite: >>Hintergrund dieses Verfahrens ist das Werbeverbot in § 22 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Vorläufigen Tabakgesetzes. Danach ist Tabakwerbung unzulässig beziehungsweise verboten, „die ihrer Art nach besonders dazu geeignet [ist], Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen“.<<

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In Zukunft dürfen wir also hoffen, keine oder weniger Motive, die besonders Jugendliche ansprechen, auf Tabakwerbung zu sehen. Wir wünschen uns, dass dieses Urteil nicht nur bei Marlboro endlich für ein Umdenken und Umstellen der Werbebotschaften führt, sondern auch Eindruck bei den anderen Tabakkonzernen macht. Immerhin kostet die Erstellung der Werbung ja jede Menge Geld, die natürlich „verpufft“, wenn keiner sie sehen darf.

Das Landratsamt weiter zur Rechtmäßigkeit der Untersagung: >>Demnach solle die Maybe-Kampagne sowohl mit den gewählten Motiven (jugendlich bzw. heranwachsend aussehende Personen in alterstypischen Situationen) als auch mit den damit verbundenen Aussagen („Don’t be a maybe – be Marlboro!“) in besonderem Maße Jugendliche und Heranwachsende als Zielgruppe ansprechen. Letztendlich würde suggeriert, dass der Konsum von Zigaretten der Marke Marlboro einen „Zauderer“ (Maybe) in einen „Macher“ (Be) verwandle. Gerade die bei dieser Werbung im Vordergrund stehende Frage nach der Selbstwahrnehmung und des „Images“ spiele für Jugendliche und Heranwachsende eine zentrale Rolle.<< Mit ähnlichem Gedanken wenn auch nicht so klar formuliert wie Durch das Amt hatten wir Anfang des Jahres bereits Beschwerde beim Deutschen Werberat eingelegt.

>>Das Landratsamt München ist für eine solche Untersagung zuständig, da Philipp Morris seinen Hauptsitz in Gräfelfing, Landkreis München, hat. Die Untersagung gilt bundesweit und umfasst jegliche Werbung in Form von Plakaten, Flyern, Kinowerbung und Sonderwerbeformen.<< Laut Spiegel Online will die Philip Morris GmbH gegen den Bescheid vorgehen bzw. Schritte gegen ihn prüfen da er in Ihren Worten „rechtlich und tatsächlich jeder Grundlage“ entbehren würde sowie keine Jugendlichen ansprechen soll sondern nur Erwachsene: Raucher von Konkurrenzmarken sollen abgeworben und Marlboro-Raucher in Ihrer Wahl bestärken werden. Ja, ist klar …

Quelle: http://www.landkreis-muenchen.de/no_cache/service/news/nachrichtenbeitrag/artikel/landratsamt-muenchen-verbietet-phillip-morris-aktuelle-tabakwerbung/