Gesundheitsministerin: Barbara Steffens

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Was ist das nun wieder für eine Überschrift? Wir kündigen eine Gesundheitsministerin an, die den Titel wirklich verdient; sie macht sich für die Gesundheit aller Bürger – früher hätte man Volksgesundheit gesagt – stark. Im vergangenen Jahr hatte Sie als eine der ersten Politikerinnen die E-Zigarette mit warnenden Worten bedachte und wurde dafür vom Gericht belehrt, dass sie als Ministerin vorsichtiger mit Ihren Warnhinweisen umgehen müsse, weil das Signalwirkung hätte und damit absatzschädigend sein könne. Nun plant sie einen vorbildlichen, lückenlosen Nichtraucherschutz.

Chancengleichheit herstellen

Die bisherigen Ausnahmen für Raucherclubs und in Festzelten, für Vereinslokale und die Einrichtung von Raucherräumen in Lokalen und Kneipen sollen aufgehoben werden. Die Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Nichtrauchern soll noch vor der Sommerpause im Landtag beraten werden und zum Jahresende oder ab dem neuen Jahr gelten. Gastronomen beklagen häufig, dass ihre Gaststätten keine Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen böten und Stammkundschaft dadurch in andere Lokale wechselten. Durch die Neuregelung wird die Chancengleichheit wieder hergestellt. Insgesamt können Gastronomen aber aufatmen: nicht nur im Frischluftsinn sondern auch finanziell – fast überall kann dank der neuen Regelungen ein Umsatzplus verzeichnet werden; sowohl in der getränkeorientierten und um so mehr in der Gastronomie, die vor allem auf den Absatz von Speisen ausgerichtet ist.

Die Schwächsten schützen

Als besonders schützenswert gilt der Ministerin die Gesundheit der Kinder: auf Kinderspielplätzen soll nach ihrem Willen das Rauchen verboten werden. Das halten wir vorbildlich und eine solche Regelung sollte zügig von den anderen Bundesländern oder noch besser in Bund und EU eingeführt werden. Kinder können sich gegenüber Passivrauch nicht schützen und die Vorbildwirkung von Erwachsenen darf nicht unterschätzt werden. Jedes Kind, das mit Rauch aufwächst, ist eines zuviel.

Rechtssicherheit auch für die Behörden

Steffens kritisiert das seit 2008 geltende Gesetz zum Schutz der Gesundheit damit, dass „kein angemessener Schutz für Nichtraucher gewährleistet werden könne“. Gleichzeitig räumt sie Schwierigkeiten der Landratsämter und Kommunen bei der Saktionierung von Übertretungen ein und verspricht, dass es mit Einführung der Novellierung keine Probleme mehr gibt gegen Verstöße vorzugehen: „Das neue Gesetz ist nicht interpretierbar.“

Interpretation

Interpretation ist aber genau das, was CDU und FDP unmittelbar nach Verlautbarung der Pläne von sich hören ließen. K.-J. Laumann und C. Lindner maulten Absurditäten wie „Bevormundung“. Laumann wolle „dem Menschen, der nach einer harten Arbeitswoche am Freitagabend in einer Eckkneipe sein Bier trinkt, nicht die Zigarette verbieten“, gleichzeitig nimmt er aber billigend in Kauf, dass eben Nichtraucher, die gesund bleiben wollen, genau das bisher nicht können. Lindner sieht einen „Unterschied zwischen Nichtraucherschutz und Raucherdiskriminierung“ – den sehen wir auch, denn Diskriminierend wären z. B. Plakataktionen auf denen Raucher als dümmer Menschen abgebildet wären oder abfällige Äußerungen der Ministerin zu Rauchern. Genau das findet aber nicht statt! Raucher werden durch das Gesetz nur gehindert arglos – weil „erlaubt“ – Nichtraucher in Mitleidenschaft zu ziehen. Gesundheitsbelastung durch Tabakrauch ist kein Kavaliersdelikt und die Vermeidung keine Diskriminierung.