Ein Bestseller – zumindestens laut den omnipräsenten Aufstellern, Werbungen, Anzeigen – soll die E-Zigarette sein. Aber wenn man sich die Fakten ansieht, wie es die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens, scheinbar getan hat, gerät der sogenannte Bestseller in gesundheitliche AUS. Steffens ließ verlautbaren, dass, solange die von den Nebelgeräten ausgehenden Gefahren unbekannt sind, von einer Gefährdung für die Gesundheit ausgehen würde, insbesondere bei Verdampferkartuschen mit Nikotin: „[…] nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden.“
Welche Bestandteile in den Flüssigkeitsdepots, den sogenannten Liquids, stecken würde, wäre weitgehend unbekannt und die Veränderung der Inhaltsstoffe durch die Erhitzung und Verneblung ist kaum erforscht. Erste Bundesländer haben den Verkauf bereits gestoppt. Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) warnt in diesem Zusammenhang: „Verbraucher sollten sich darauf verlassen können, dass ein Produkt gesundheitlich unbedenklich ist – und das ist bei der E-Zigarette in keinster Weise gegeben“.
Quelle: http://www.welt.de/gesundheit/article13817328/Bestseller-E-Zigarette-steht-vor-dem-Totalverbot.html