Wie funktioniert Verbraucherschutz?

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Nehmen wir an, es würde sich herausstellen, dass Kaugummis krebserregend wären. Gleichzeitig gäbe es es aber eine starke Abhängigkeit vieler Bürger und ein starkes Suchtpotential für Jugendliche durch ein Jahrzehnte gepflegtes Image des Kaugummis. Nun möchte jemand Warnhinweise auf den Schachteln anbringen, sagen wir die EU-Gesundheitskommission.

Was täte in einem solchen Fall eine Verbaucherschutzministerin? Genau: sie würde empört aufspringen und durch ihren Pressesprecher verkünden lassen: „Bisher sind diese Maßnahmen umstritten […]. Deshalb sei es jetzt an der EU-Kommission, die Wirksamkeit neuer Warnhinweise zu untermauern.“ Und die Verbraucher? Die würden sich freuen, weil der Verbraucherschutz, also der Schutz der Verbraucher vor lästigen regulierenden Eingriffen eines Amtes, einer (brrr!) Behörde so schnell und effektiv tätig geworden ist. Ach so, man könnte den Sprecher ja auch noch ein paar Gemeinplätze sagen lassen, z. B. dass Zigaretten im allgemeinen und allgemeinbekannterweise gesundheitsgefährlich wären und sowas wie: „Und wir stehen zu dem Ziel, den Schutz der Menschen vor gesundheitlichen Schäden, die durch“ (was war es gleich noch? ach ja) Kaugummi „verursacht werden, zu verstärken“.

Im Ernstfall ist das natürlich deutlich komischer, als es sich anhört. Ilse „Punkteplan“ Aigner hat tatsächlich die Frechheit, uns Verbraucher „schützen“ zu wollen, indem Sie Lobbyinteressen verfolgt. Frau Aigner, für uns haben Sie eindeutig jegliche Kompetenz für Ihren Posten verloren. Wir fordern Ihren Rücktritt. Schämen Sie sich! Jeden Tag sterben mehr als 300 Menschen in Deutschland an den Folgen des Konsums von Tabakprodukten und sie setzen EU-Regelungen zum Schutz der Konsumenten aus mit der fadenscheinigen Begründung, sie hätten Bedenken dass die Regelungen Wirkung zeigen würden.