Keine Haftung für Lungenkrebs

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Wer in einer gefährlichen Umgebung mit Chemikalien oder Stäuben arbeitet und Raucher ist hat, wenn er Lungenkrebs bekommt, keinen Anspruch auf Anerkennung als Berufskrankheit. Im speziellen Fall hat die Witwe eines Mannes gegen die Berufsgenossenschaft geklagt, weil ihr Mann jahrelang Schadstoffen wie Nickel, Chrom und Thorium ausgesetzt war. Weil er aber über drei Jahrzehnte auch Starkraucher war lehnte der Darmstädter Richter die Klage ab. Der Mann habe täglich bis zu 20 Zigaretten geraucht und allein dadurch ein etwa zehnfach erhöhtes Lungenkrebsrisiko gehabt.

Quelle: http://healthnewsnet.de/raucher-erhaelt-keine-entschaedigung-bei-berufskrankheit-6202