Zehn Jahre Nichtraucherschutz in Bayern

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Am 12. Dezember 2007 hat der bayerische Landtag in zweiter Lesung das „Gesetz zum Schutz der Gesundheit“ verabschiedet. Es gilt als konsequentestes Gesetz in diesem Bereich in Deutschland. Auch wenn es häufig als „Rauchverbot“ bezeichnet wird, ist es kein Gesetz gegen Raucher sondern eines zum Schutz Aller. Nach großem Protest gegen das Gesetz vor allem aus Reihen der Wirte und mit Unterstützung der Tabakkonzerne gab es 2009 durch die schwarz-gelbe Landesregierung dieverse Ausnahmeregelungen (z. B. für Festzelte). Im Jahr 2010 folgte eine Volksabstimmung über die weitere Regelung – es ging um oder eben gegen eine weitere „Lockerung“. Mit über 60 % stimmten die bayerischen Wähler für die Initiative der ÖDP (Sebastian Frankenberger, Klaus Mrasek) „Für echten Nichtraucherschutz“ und damit gegen die Aufweichung des Gesetzes.

Laut statistischem Landesamt hat der Umsatz in der Gastronomie von 2010 bis 2017 um sieben Prozent zugenommen. Die Zahl der Herzinfarkte ging von 2007 bis 2012 um acht Prozent zurück – ein Gewinn für Alle! Umso mehr muss man sich wundern, dass in Österreich über eine Schwächung des Gesundheitsschutzes diskutiert wird und andere Bundesländer das Rauchen in der Gastronomie noch immer tolerieren.