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Der Europäische Gerichtshof hat diese Auffassung nun auch für Supermarktkassen und die dort häufig verwendeten „Bestelltasten“ bestätigt. Der Lobbyverband der Nichtraucher PRO RAUCHFREI e. V. hatte (musterhalber) gegen einen Münchener Supermarktbetreiber geklagt, der die Tasten seines Warenausgabeautomaten wie Zigarettenschachteln gestaltet hatte, d. h. es war die „nackte“ Verpackungsoberfläche mit Farbgestaltung, Proportion und Logo zu sehen. […]