NRW: Land darf nicht vor E-Zigaretten warnen

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Trotz fachlicher Einstufung von Lungenfachärzten  der Inhaltsstoffe der sogenannten e-Zigaretten als zumindest bedenklich darf das Land Nordrhein-Westfalen bzw. dessen Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) nicht mehr vor elektronischen Zigaretten warnen. Das OVG (Oberverwaltungsgericht) in Münster untersagte die Einordnung des Landesministeriums als Medizinprodukt oder Arzneimittel – wie wir berichteten ordnete die Ministerin die Kartuschen von nikotinhaltigen Liquids als Medizinprodukt oder Arzneimittel ein, weil die Dosis an Nikotin in den zu verdampfenden Flüssigkeiten sehr hoch sind, und warnet vor dem Konsum weil sie nicht zugelassen seien.

Die Richter befanden in einem nicht anzufechtenden Beschluss, dass nikotinhaltige Liquids nicht die gesetzlichen Grundlagen zur Einstufung als Arzneimittel hätten: sie dienen keinem therapeutischen oder präventivem Zweck und die Entwöhnung von einer Nikotinsucht stehe beim Konsum nicht im Vordergrund. Die Pressemeldung des Ministeriums, die im November 2011 u. a. an alle Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein ging, würde laut Urteil wie ein „Verbot“ wirken.

Nun bleibt es wieder jedem einzelnen Raucher überlassen, die Risiken des Wechsels auf die E-Dampfer einzuschätzen. Die Gründe für einen Umstieg scheinen verlockend und verharmlosen unseres achtens die zum größten Teil noch nicht erforschten Risiken. Deshalb sollten vor der Verkaufsfreigabe zum Verbraucherschutz zumindest von nikotinhaltigen Liquids eingeschränkt oder aufgehoben werden. Nikotin ist ein hochwirksames Nervengift dessen tödliche Dosis (LD50, also die Quote, bei der 50% der Lebewesen sterben, die dieser Dosis ausgesetzt werden) für den Menschen mit einem Milligramm pro kg Körpergewicht angegeben wird.

Daneben befürchten Forscher vor allem beim Hauptbestandteil und Lösungsmittel Propylenglycol ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Menschen – nicht in seiner Verwendung bei normalen Temperaturen aber sowohl als Zusatzstoff zu Zigaretten als auch als Liquid; bei beiden wird die Temperatur hoch erhitzt und dann inhaliert.

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Mitteilungen/pe_ovg_23_04/index.php; http://www.e-zigarette-test.de/index.php/e-zigarette-gefahren-risiken.html