Schade, dass Hamburg sich nicht für eine endgültige und gesunde Lösung entschieden hat. Ab 1. September wird der Nichtraucherschutz in der Hafenstadt verändert; Wirte, die Ihren Räumen eine spezielle Schleuse, teure Speziallüftungen und zusätzliche Nichtraucherräume anbieten, dürfen wieder ihre ausschließlich volljährigen Gäste wieder rauchen lassen. Ansonsten wurde das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden einschließlich Spielhallen verboten – davon ausgenommen sind Gefängnisse und, wer weiß warum, Krankenhäuser. Einraumkneipen feiern, denn solange sie unter 75 m² groß sind und keine zubereiteten Speisen anbieten, dürfen sie auch weiterhin Raucher empfangen.
Auslöser für die Novelle war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Restaurants und Schankwirtschaften ungleich behandelt und damit die Regelung zur Freiheit der Berufsausübung und den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt sah.