Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) kommt in seiner Einschätzung der E-Zigarette und der enthaltenen und freigesetzten Inhaltsstoffe der sogenannten Liquids zu keinem überraschenden Ergebnis: „Die Dämpfe dieser Substanzen können die Gesundheit von E-Rauchern beeinträchtigen. Gefahren für Dritte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.“
Zu dieser Stellungnahme kommt das BfR nicht zuletzt weil das bereits große und immer noch wachsende Angebot dazu führt, dass völlig unklar ist WAS der E-Raucher denn eigentlich inhaliert und durch ausatmen an seine Mitmenschen weitergibt. Noch undurchschaubarer wird dies duch nachfüllbare Kartuschen – beinahe alles kann damit verdampft und inhaliert werden. Das Bundesamt empfiehlt deshalb zum Schutz von Unbeteiligten die E-Zigarette in Nichtraucherbereichen wie eine „normale“ Zigarette, also eine Tabakzigarette, zu behandeln. Der Präsident Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel sagt: „So können E-Zigaretten Passivraucher nicht gesundheitlich beeinträchtigen.“
Grund zu Sorge geben den Mitarbeitern des BfR dabei die Inhaltsstoffe der Liquids. Neben dem Verneblungsmittel Propylenglycol und Nikotin geben unterschiedliche Chemikalienzusätze, pharmakologische Inhaltsstoffe und Duftstoffe sowie Aromen aber auch Verunreinigungen Anlass zur Sorge. Es gibt in der einschlägigen Fachliteratur Hinweise darauf, dass bestimmte Fabrikate auch krebserzeugende Aldehyde freisetzen könnten. Deshalb empfiehlt das BfR eine Risikoeinschätzung wie bei Tabakprodukten und auch einen ebenso sensiblen Umgang – besonders bei Kindern, Schwangeren und krankheitsbeding vorgeschädigten Personen; sowohl bei aktiven Rauchern als auch bei passiv dem ausgeatmeten Nebel ausgesetzten Menschen.
Quellen: http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2012/17/e_zigaretten_koennen_auch_zu_gesundheitlichen_gefahren_fuer_passivraucher_fuehren-129587.html, http://www.bfr.bund.de/cm/343/liquids-von-e-zigaretten-koennen-die-gesundheit-beeintraechtigen.pdf