Wer eine COPD, also eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung, diagnostiziert bekommen weiß, dass sein Leben deutlich eingeschränkt wird und auch, dass seine Lebenserwartung stark verkürzt ist. Vor allem durch Zigarettenkonsum wird die dauerhafte und ständig fortschreitende Zerstörung der Lunge verursacht. Die Schädigung der Lunge und der Bronchien führen zuerst zu einer chronischen Bronchitis, dann zum erschwerten Atmen durch die Obstruktion (die Verengung) und schließlich zum Lungenemphysem. In Deutschland werden die Zahlen der an COPD-Erkrankten auf drei bis fünf Millionen, weltweit auf ca. 600 Millionen Menschen geschätzt (Quelle: Wikipedia). Bei COPD kommt es aber nicht allein zu einer Schädigung der Lunge und der Bronchien, Mediziner sprechen heutzutage von einer Systemerkrankung: Herz, Muskeln, Blutgefäße und Knochen werden mit geschädigt.
Erhält ein Patient nun diese Diagnose, ist es oberstes Ziel sein Leben zu verlängern und das ist nur dadurch möglich, dass seine Lungenfunktion bestmöglich stabilisiert und unterstützt wird. Um die geschädigte Lunge bei Ihrer Arbeit – der Sauerstoffversorgung – zu unterstützen erhalten viele Patienten z. B. Beatmungsgeräte. Die Kaufmännische Krankenkasse zeigt nun, dass Sie bereit ist auch einen Teil der Gesundheitsvorsorge und damit Lebensverlängerung dem Patienten zu überlassen.
Einem Patienten, der trotz Diagnose und fast zwanzig Jahren Behandlung nicht mit dem Rauchen aufhören konnte (erinnern Sie sich: gerauchter Tabak hat ein extrem hohes Suchtpotential, auch wenn Tabak-Konzerne dies legal u. a. mit Slogans unter dem Motto „Freiheit“ zu verdecken wissen) versagte die Krankenkasse nun ein tragbares Flüssigkeit-Sauerstoff-Gerät mit dem Hinweis auf seine offensichtliche Tabakabhängigkeit in einem Schreiben und stellt es in Aussicht, sobald er seine Abhängigkeit überwunden hat: „Sofern Ihrerseits die Rauchabstinenz durch objektive Befunde (…) nachgewiesen werden kann, wird die Kasse eine erneute Prüfung der Versorgung mit Flüssigsauerstoff vornehmen.“. KKH-Sprecher Simon Kopelke: „Wer den Sauerstoffgehalt im Blut durchs Rauchen senkt, kann nicht erwarten, dass wir ihm das Anheben des Sauerstoffgehalts durch ein Gerät finanzieren. Der Patient hat Widerspruch eingelegt. Den haben wir aber abgelehnt.“