Der Verkauf von Zigarettenschachteln ist schon schlimm genug. Nun werden aber sowohl auf bzw. in Zigarettenautomaten auf der Straße als auch auf modernen Automaten vor Supermarktkassen häufig die Schachteln selbst gar nicht gezeigt. Statt dessen werden nur die Logos oder Schachteldesigns ohne Warnhinweise gezeigt. Z. B. führte Norma vor kurzem Touchscreen-Monitore zur Schachtelbestellung ein und Edeka setzt auf großformatige Buttons auf einem Wahlautomat. Häufig fehlen hier sämtliche Warnhinweise.
Dagegen ging der Verein PRO RAUCHFREI e. V. vor und verklagte einen Edeka-Markt-Inhaber. Es geht darum, ob Zigarettenautomaten ohne gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweise weiterhin zulässig sind. Nach unserer Auffassung und der des Lobbyverbandes der Nichtraucher, als der sich PRO RAUCHFREI versteht, ist es nicht zulässig, dass die Warnhinweise nicht bereits vor dem Kauf sichtbar sind und der eventuelle Konsument nicht über die schädliche Wirkung von Zigaretten aufgeklärt wurde. Seit gut einem Jahr gilt, dass Bildwarnhinweise für Tabakerzeugnisse für Zigarettenschachteln und Drehtabakpackungen nicht verdeckt werden dürfen – dies würde durch die Automaten an der Supermarktkasse aber bewusst unterlaufen oder zumindest nicht umgesetzt.
Das Urteil des Landgerichts München wird laut Presse am 5. Juli 2018 erwartet.