Neuer Zielkorridor: bis zum Ende des Jahres

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Es ist nicht zu wegzudiskutieren, dass Angela Merkel viel erreicht. Leider bezieht sich das nicht auf einen effizienten Beitrag zum Jugendschutz und zur Suchtkontrolle – Tabakwerbung wird zwar inzwischen sogar innerhalb der Union mehrheitlich abgelehnt – aus dem Versprechen, noch in 2019 eine Entscheidung (sprich eine Gesetzesänderung) herbei zu führen, ist nichts geworden.

Deshalb gilt es, die Chance zu nutzen, und den verwässerten Quark von Pfeiffer und Co wieder einzudicken, bevor er in parlamentarische Abstimmungen geht.

Allen voran die „Point-of-Sales“-Maßnahmen sind hier zu nennen. Animierte Großflächendisplays in Zeitungsläden, an Supermarktkassen und in den Schaufenstern von Tabakläden und Tankstellen animieren eben nicht nur erwachsene Raucher, die sich „bewußt wären“, welchen Gefahren sie sich aussetzen. Sie sprechen in aller erster Linie junge Erwachsene und Heranwachsende unter 25 Jahren an. Ziel ist eine möglichst frühzeitige Marken-Prägung der jungen Menschen.

Zumindest zur Display-Werbung wird seit (sehr) kurzer Zeit auch gesprochen – der Petitionsausschuss des Bundestages hat eine Forderung für ein Verbot animierter Tabakwerbung an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) überwiesen, um zu prüfen, in wieweit solche Werbung der für Deutschland 2005 in Kraft getretenen Tabakrahmenkonvention entgegensteht.

In diesem weltweiten Übereinkommen sind diverse Jugendschutz- und Tabakkontrollmaßnahmen vorgesehen. Vielen dieser Einschränkungen weicht Deutschland seither aus, darunter u. a. eine vollständiges Tabakwerbeverbot und kontinuierliche Tabaksteuer-Erhöhungen.

Q: Ärzteblatt